Reglement
Wichtig für die Eltern
1.1 Öffnungszeiten
Die Kinderkrippe ist das ganze Jahr über geöffnet von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr – 18.00 Uhr, ausser
an offiziellen Feiertagen. Diese Tage können nicht
kompensiert werden und das Betreuungsgeld wird nicht zurückerstattet.
An allgemeinen Feiertagen wie Karfreitag, Ostermontag,1. Mai,
Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August sowie auch zwischen Weihnachten
und Neujahr bleibt die Krippe geschlossen. Am Sechseläuten – und
Knabenschiessen Montag ist die Krippe bis 12.00 Uhr geöffnet.
Vor den allgemeinen Feiertagen schliesst die Krippe um 16.00 Uhr.
Die Eltern werden gebeten, die entsprechenden Ankündigungen am
Anschlagbrett zu beachten.
Die Eltern verpflichten sich ihr Kind immer pünktlich zu bringen und abzuholen.
Am Vormittag müssen alle Kinder spätestens um 9.00 Uhr in der Krippe sein.
Für eine Ganztagesbetreuung können die Kinder jeweils zwischen
07.00 Uhr – 09.00 Uhr gebracht werden und zwischen 16.30 - 18.00 Uhr
abgeholt werden.
Halbtagesbetreuungszeiten sind entweder von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr, sowie ab 11.00 Uhr (mit Mittagessen) oder
ab 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Wünschenswert wäre, wenn die Eltern
um 17.45 Uhr in der Krippe sein könnten, um mit der Erzieherin noch
einige Informationen aus zu tauschen. Die Kinder werden nur den Eltern
oder einer von ihnen bevollmächtigte Person übergeben. Grundsätzlich ist
die Gruppenleiterin zu benachrichten, wenn eine fremde Person beauftragt
ist, dass Kind abzuholen.
Kinder können in Notfällen und nach Absprache mit der Gruppenleiterin
zusätzlich betreut werden. Zahlungstarif für die zusätzliche Betreuung ist
für Babys Sfr.145.00 und für Kinder ab 18 Monaten Sfr. 120.00 pro Tag.
Tauschen von Betreuungstagen geht nicht.
Die Zeit zwischen den oben erwähnten Blockzeiten nützen wir für unsere
Tagesaktivitäten in Form von Spielen, Freispiel, Essen, Gruppen – oder
Einzelförderung, Schlafen, Spazieren, Austoben etc.
1.2 Aufnahmebedingungen
Die Krippe ist politisch und konfessionell neutral und nimmt Kinder allerNationalitäten auf. Wir nehmen Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum
Kindergarteneintritt auf. Um eine kontinuierliche Betreuung und Gemeinschaft
zu gewährleisten, müssen die Kinder an mindestens zwei halbe Tage oder ein
ganzer Tag in die Krippe gebracht werden.
Vereinbarte Präsenzzeiten sind verbindlich und können nur nach vorheriger
Absprache mit der Krippenleiterin geändert werden.
1.3 Eingewöhnung
Die Eingewöhnungszeit des Kindes ist äusserst wichtig!Zusammen mit der zuständigen Gruppenleiterin wird ein Eingewöhnungsplan
erarbeitet, damit das neue Kind genügend Zeit hat, die Kindergruppe
und die Betreuungspersonen kennenzulernen.
Damit sich das Kind im neuen Lebensumfeld vertraut und geborgen
fühlt, ist eine schrittweise, langsames Einleben von mindestens einer
Woche erforderlich.
Diese Zeit ist gratis.
1.4 Kleidung
Wir bitten die Eltern, dass die Kinder dem Wetter entsprechend gekleidet sind.Wir beabsichtigen täglich und bei jeder Witterung (auch bei Regen und Schnee)
ins Freie zu gehen. Wir benötigen deshalb einen Regenschutz und Gummistiefel
bzw. auch einen Sonnenhut für das Kind. Eine Garnitur Ersatzkleider sollten
ebenfalls zur Verfügung stehen, die Kinder turnen, basteln und spielen auch im Freien.
Bitte den Kindern nicht die schönsten Kleider anziehen.
1.5 Krankheit
Die Kinderkrippe Würmli kann grundsätzlich kranke Kinder nicht betreuen.Davon ausgenommen sind erkältete Kinder. Bricht eine Krankheit während
des Krippentages aus, wird mit den Eltern Kontakt aufgenommen.
Die Eltern müssen aber jederzeit bereit und in der Lage sein, das Kind
von der Krippe abholen zu können.
Wen ein Kind Fieber hat (38.5°) muss es zu Hause bleiben. Es darf erst wieder
in die Krippe kommen ,wenn es 24 Stunden Fieberfrei ist.
Medikamente werden grundsätzlich nur in Absprache mit den Eltern verabreicht.
Augen – und Mundschleimhaut Entzündungen müssen von einem Arzt untersucht
werden. Dieser entscheidet, ob die Erkrankung ansteckend ist und wie lange das
Kind zu Hause bleiben muss!
Kinderkrankheiten sind ebenfalls ansteckend, oft bis 2 Wochen nach Ausbruch
der Krankheit. Die Eltern werden gebeten zu bedenken, das eine ansteckende
Krankheit auch das Personal befallen kann.
1.6 Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit ein persönliches Gespräch mit derGruppenleiterin über die Entwicklung ihres Kindes zu vereinbaren. Falls die
Gruppenleiterin ein Gespräch für nötig erachtet, wird sie sich ihrer seit`s an die
Eltern wenden. Natürlich können sich die Eltern bei Fragen und Problemen auch
jederzeit an die Krippenleitung wenden.
Wichtige Veränderungen innerhalb der Familie beeinflussen ein Kind in seinem
Verhalten. Damit die Erzieherinnen das Kind einfühlsam begleiten und betreuen
können, sind sie auf Informationen der Eltern angewiesen. Alle Betreuerinnen
unterstehen der beruflichen Schweigepflicht.
Für Fragen und Probleme rund um das Kind ist nur die Gruppenleitung oder die
Krippenleitung zuständig (nicht die Praktikantin / Praktikant ). Die Eltern wenden
sich bitte direkt an die Gruppenleiterin.
Bei Abwesenheit des Kindes durch Krankheit oder Ferien muss die
Gruppenleiterin ebenfalls frühzeitig orientiert werden.
1.7 Elternbeiträge / Elternrechnung
Reservationskosten:Um einen Krippenplatz zu reservieren fallen Kosten von FR 500.- an, die bei
definitivem Eintritt angerechnet werden. Wenn der Krippenplatz doch nicht benötigt wird,
werden diese FR 500.- nicht rückerstattet.
Das Formular für die Reservation bitte
unterschrieben an die Krippenleiterin zurück senden. Bei Eingang der Zahlung
stellen wir Ihnen das Formular gegengezeichnet zu.
Die Monatspauschale ist bis zum 20. des Monats im Voraus zu bezahlen.
Ferien, Krankheit oder Feiertage können nicht kompensiert werden. Nach
dreimaliger erfolgloser Mahnung des Rechnungsbetrages sehen wir uns leider
gezwungen, den Krippenplatz innert Wochenfrist zu kündigen.
1.8 Kündigung
Der Austritt eines Kindes muss zwei Monate im Voraus auf Ende Monatschriftlich der Krippenleitung gemeldet werden.
1.9 Versicherung
Jedes Kind muss krankenversichert sein sowie einer Unfall- undHaftpflichtversicherung angehören. Für Kleider, Schuhe, Spielzeug
und Schmuck übernimmt die Krippe keine Haftung.
Das Konzept wird von der Krippenleitung und dem Team regelmässig überprüft.
Kinderkrippe Würmli
Januar 2009
Januar 2011
Dezember 2011
März 2012
Mai 2013
Juni 2014