Reglement
Wichtig für die Eltern
1.1 Öffnungszeiten
Die Kinderkrippe ist das ganze Jahr über von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet, ausser an offiziellen Feiertagen. Die Schliessungstage können nicht kompensiert werden. Das Betreuungsgeld wird für diese Tage nicht zurückerstattet. An allgemeinen Feiertagen wie Karfreitag, Ostermontag,1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August sowie zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Krippe geschlossen.
Am Sechseläuten – und Knabenschiessen-Montag schliesst die Krippe bereits um 12.00 Uhr.
Vor allgemeinen Feiertagen schliesst die Krippe um 16.00 Uhr. Die Eltern werden gebeten, die entsprechenden Ankündigungen am Anschlagbrett zu beachten.
Die Eltern verpflichten sich, ihr Kind stets pünktlich zu bringen und abzuholen. Am Vormittag müssen alle Kinder spätestens um 9.00 Uhr in der Krippe sein.
Für eine Ganztagesbetreuung können die Kinder jeweils zwischen 07.00 Uhr – 09.00 Uhr gebracht und zwischen 16.30 - 18.00 Uhr abgeholt werden.
Die möglichen Halbtagesbetreuungszeiten sind:
- 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr
- 11.00 Uhr, mit Mittagessen, bis 18.00 Uhr
- 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Es wäre wünschenswert, wenn die Eltern bis spätestens 17.45 Uhr in der Krippe eintreffen, damit noch genügend Zeit für einen kurzen Informationsaustausch mit der betreuungsperson bleibt.
Die Kinder werden ausschliesslich den Eltern oder einer von ihnen autorisierten Person übergeben. Wird das Kind ausnahmsweisen von einer anderen Person abgeholt, muss die Gruppenleitung im Voraus darüber informiert werden.
In Notfällen und nach vorheriger Absprache mit der Gruppenleitung können Kinder zusätzlich betreut werden (an nicht offiziellen Betreuungstagen).
Der Tarif für die zusätzliche Betreuung beträgt:
- Für Babys ab 3 Monaten bis 18 Monaten: 155 CHF
- Für Kinder ab 18 Monaten: 130 CHF
- Das Tauschen von Betreuungstagen ist nicht möglich.
1.2 Aufnahmebedingungen
- Aufgenommen werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt.
Die Kinderkrippe ist politisch und konfessionell neutral und nimmt Kinder aller Nationalitäten auf.
Um eine kontinuierliche Betreuung und eine stabile Gemeinschaft zu gewährleisten, müssen die Kinder an mindestens zwei Halbtagen oder an einem ganzen Tag, pro Woche in die Krippe kommen.
Vereinbarte Präsenzzeiten sind verbindlich und können nur nach vorheriger Absprache mit der Krippenleitung/ deren stv. geändert werden.
1.3 Eingewöhnung
Die Eingewöhnungszeit des Kindes ist von grosser Bedeutung.Gemeinsam mit der zuständigen Gruppenleitung wird ein individueller Eingewöhnungplan erstellt. Das ermöglicht dem neuen Kind, die Kindergruppe sowie die Betreuungspersonen in einem eigenen Tempo kennenzulernen.
Damit sich das Kind in seinem neuen Lebensumfeld sicher, vertraut und geborgen fühlt, ist eine schrittweise und behutsame Eingewöhnung von mindestens einer Woche erforderlich.
- Die Eingewöhnungzeit ist kostenlos.
1.4 Kleidung
Wir bitten die Eltern, darauf zu achten, dass die Kinder dem Wetter entsprechend gekleidet sind.Wir beabsichtigen, täglich und bei jeder Witterung auch bei Regen und Schnee mit den Kindern ins Freie zu gehen. Deshalb benötigen die Kinder einen Regenschutz, Gummistiefel und einen Sonnenhut.
Zusätzlich sollte stets eine Garnitur Ersatzkleider in der Krippe vorhanden sein. Die Kinder basteln, spielen und turnen und halten sich auch im Freien auf.
Bitte ziehen Sie den Kindern keine besonders empfindlichen oder wertvollen Kleidungsstücke an.
1.5 Krankheit
Die Kinderkrippe Würmli kann grundstätzlich keine kranken Kinder betreuen. Davon ausgenommen sind leichte erkältete Kinder, sofern ihr Allgemeinzustand eine Betreuung zulässt.Bricht eine Krankheit während des krippentages aus, werden die Eltern umgehend kontaktiert. Die Eltern müssen jederzeit erreichbar und in der Lage sein, ihr Kind bei Bedarf von der Krippe abzuholen.
Bei einer Körpertemperatur von 38.5°C oder höher muss das Kind zu Hause bleiben. Es darf erst wieder in die Krippe kommen, wenn es mindestens 24 Stunden fieberfrei ist.
- Medikamente werden grunsätzlich nur nach Absprache mit den Eltern verabreicht.
Bei Entzündungen der Augen oder der Mundschleimhaut muss das Kind ärztlich untersucht werden. Der Arzt oder die Ärztin entscheidet, ob eine Ansteckungsgefahr besteht und wie lange das Kind Zuhause bleiben muss.
Auch typische Kinderkrankheiten können ansteckend sein und teilweise noch längere Zeit (zwei Wochen) nach Ausbruch der Krankheit übertragen werden.
- Die Eltern werden gebeten, zu berücksichtigen, dass ansteckende Krankheiten auch das Betreuungspersonal betreffen können.
1.6 Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit ein persönliches Gespräch mit derGruppenleitung über die Entwicklung und das Wohlbefinden ihres Kindes zu vereinbaren.
Falls die Gruppenleitung ein Gespräch für notwenig erachtet, wird sie sich ebenfalls direkt an die Eltern wenden.
Bei Fragen oder Probleme können sich die Eltern jederzeit an die Krippenleitung wenden.
Wichtige Veränderungen innerhalb der Familie können das Verhalten und das Wohlbefinden eines Kindes beeinflussen. Damit die Betreuungsperson das Kind einfühlsam begleitet und angemessen betreuen können, sind sie auch entsprechene informationen der Eltern angewiesen.
- Alle Betreuungspersonen unterstehen der beruflichen Schweigepflicht
Für Fragen, Anliegen oder Informationen rund um das Kind ist grundsätzlich die Gruppen- oder Krippenleitung zuständig. Die lernenden unterstützen das Betreuungteam im Alltag, sind jedoch nicht für die Beantwortung von Fragen oder die Klärung von Anliegen der Eltern zuständig. Wir bitten die Eltern, sich bei Fragen direkt an die zuständige Gruppenleitung oder die Krippenleitung zu wenden.
Bei Abwesenheiten des Kindes aufgrund von Krankheiten oder Ferien muss die Gruppenleitung frühzeitig informiert werden.
1.7 Elternbeiträge / Elternrechnung
ReservationskostenFür die Reservation eines Krippenplatzes wird eine Gebühr von CHF 500.00 erhoben. Dieser Betrag wird bei einen definitiven Eintritt an die Betreuungskosten abgerechnet.
Wird der reservierte Krippenplatz nicht in Anspruch genommen, wird die Reservationsgebühr von CHF 500.00 nicht zurückerstattet.
Das Reservationsformular ist unterschrieben an die Krippenleitung zurückzusenden. Nach Eingang der Zahlung wird das Formular von der Krippenleitung gegengezeichnet und den Eltern zurückgegeben.
Monatliche Betreuungkosten
Die Monatspauschale ist jeweils bis zum 20. des Monats im Voraus zu bezahlen.
- Ferien, Krankheitstage und Ferientage können nicht kompensiert werden.
Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung des Rechnungsbetrages sehen wir uns leider gezwungen, den Krippenplatz innert Wochenfrist zu kündigen.
1.8 Kündigung
Der Austritt eines Kindes muss der Krippenleitung zwei Monate im Voraus auf Ende eines Monats schriftlich mitgeteilt werden.1.9 Versicherung
Jedes Kind muss über eine gültige Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung verfügen.Füt persönliche gegenstände wie Kleider, Schuhe, Spielzeug und Schmuck übernimmt die Krippe keine Haftung.
- Das Konzept wird von der Krippenleitung und dem Team regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst. Es dient als verbindliche Grundlage für die Betreuung und Zusammenarbeit in der Kinderkrippe Würmli.
Die letzte Überprüfung und Aktualisierung dieses Konzpets erfolgte im Oktober 2026
Kinderkrippe Würmli
Stand: Oktober 2026
